ABRECHNUNG LEICHT GEMACHT
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Osteopathische Leistungen werden in der Regel übernommen von:
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Privaten Krankenkassen
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Heilpraktikerzusatzversicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können.
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Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. In diesem Fall benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Da ich über die Zulassung als Heilpraktikerin verfüge, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu mir kommen. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
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Da ich Sie ganzheitlich behandle und eine optimale und erfolgreiche Behandlung gewährleisten möchte, wird die Behandlungsdauer individuell auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt. Die Kosten für einen Behandlungstermin über 45 Minuten belaufen sich auf ca. 90 €.
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Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vorab bei Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung bzgl. der Übernahme von osteopathischen Leistungen. Natürlich können alle Leistungen für Selbstzahler erbracht werden.